(Stand 22. April 2022)
Im Rahmen der Covid-19-Präventionsmaßnahmen als Veranstalter*in ersuchen wir Sie, Ihre Kontaktdaten bekanntzugeben!
Diese werden ausschließlich für die Zusammenarbeit mit der Behörde im Falle von behördlichen Erhebungen über das Auftreten einer COVID-19-Erkrankung erfasst und verwendet.
Dabei handelt es sich um eine gerechtfertigte Datenverarbeitung nach Art.6 Abs. 1 lit f DSGVO, da diese zum Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen dient. Nach Ablauf von 28 Tagen nach dem Veranstaltungstermin werden diese Daten vernichtet.